Die Landesregierung unterhält Förderprogramme für verschiedene Bereiche. Diese laufen in der Regel über mehrere Jahre und kommen hauptsächlich den Gemeinden zu Gute. Für jedes Jahr können Anträge für Projekte gestellt werden, diese werden geprüft und ggf. in das Jahres-Förderprogramm aufgenommen.

Die Fördermittel werden den vier Regierungsbezirken proportional deren Bevölkerungsanteilen zugeteilt. Die Regierungsbezirke Karlsruhe und Freiburg stellen 46 % der Bevölkerung des Landes, Stuttgart und Tübingen 54 %. Sie bilden jedoch die Landesteile Baden und Württemberg jeweils nicht direkt ab. Durch die Verwaltungsreform 1972 wurden badische Gemeinden den Regierungsbezirken Stuttgart und Tübingen zugeteilt und württembergische Gemeinden den Regierungsbezirken Karlsruhe und Freiburg. Der Landkreis Calw im Regierungsbezirk Karlsruhe liegt z. B. komplett im württembergischen Landesteil. Wir untersuchen die Programme, ob die Zuteilung der Fördermittel an die badischen und württembergischen Landesteile gemäß deren Bevölkerungsanteilen erfolgt

Der aktuelle Bericht über das Städtebau-Förderprogramms 2021 zeigt, dass die Zuteilung an die vier Regierungsbezirke zwar proportional deren Bevölkerungsanteilen erfolgt ist, aber entlang der historischen badisch-württembergischen Grenze die württembergischen Gemeinden deutlich bevorzugt werden. Dadurch erhält der badische Landesteil letztendlich je Bewohner weniger Fördermittel als der württembergische. Dies ist bei anderen Förderprogrammen meist ebenso.

Über die Untersuchung haben wir einen Bericht erstellt. Dieser kann einschließlich der Anlagen dazu im Archiv eingesehen und auch heruntergeladen werden. Er ist auch über die Links s. u. direkt zugänglich.

Bericht - Städtebau-Förderprogramm 2021
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6 Karte